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   BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20   

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https://dejure.org/2020,3450
BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,3450)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2020 - V ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,3450)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - V ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,3450)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Notars zum Einreichen von vollzugsreifen Urkunden beim Grundbuchamt; Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BNotO § 15 Abs. 2; BeurkG § 53; BGB § 883 Abs. 2, § 1098 Abs. 2
    Pflicht des Notars zum Vollzug eines Grundstückskaufvertrags trotz der Einwände eines Vorkaufsberechtigten

  • rewis.io

    Vollziehung eines Grundstückskaufvertrags durch den Notar trotz Streit der Vertragsparteien über die Wirksamkeit einer Vorkaufsrechtsausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BNotO § 15 Abs. 2 ; BGB § 1098 Abs. 2
    Pflicht des Notars zum Einreichen von vollzugsreifen Urkunden beim Grundbuchamt; Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts

  • datenbank.nwb.de

    Vollziehung eines Grundstückskaufvertrags durch den Notar trotz Streit der Vertragsparteien über die Wirksamkeit einer Vorkaufsrechtsausübung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20
    Der Antrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 3 BNotO statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, NJW 2019, 432 Rn. 3).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, NJW 2019, 432 Rn. 5 jeweils mwN).

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20
    Die Pflicht, vollzugsreife Urkunden beim Grundbuchamt einzureichen, besteht auch dann, wenn ein Beteiligter die Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärungen mit beachtlichen Gründen bestreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 119/18, juris Rn. 16 u. 40).
  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20
    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, NJW 2019, 432 Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    Auch der Notar hatte weder bei der Beurkundung noch bei dem Vollzug des Vertrags zu prüfen, ob das Vorkaufsrecht des Beteiligten zu 2 bestand, wirksam ausgeübt wurde und Vorrang gegenüber dem Vorkaufsrecht der Beteiligten zu 1 hatte, oder ob die Eintragung des Beteiligten zu 2 ihr gegenüber mit Blick auf das dingliche Vorkaufsrecht gemäß § 1098 Abs. 2, § 883 Abs. 2 BGB unwirksam wäre, wenn die Beteiligte zu 1 ihr Vorkaufsrecht rechtzeitig und wirksam ausgeübt haben sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - V ZB 6/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 09.12.2021 - V ZB 25/21

    Verfahren bei Verweigerung einer Amtstätigkeit durch den Notar: Auf neue

    Die Pflicht, vollzugsreife Urkunden beim Grundbuchamt einzureichen, besteht auch dann, wenn ein Beteiligter die Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärungen mit beachtlichen Gründen bestreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 119/18, NJW 2020, 610 Rn. 16, 40; Beschluss vom 5. Februar 2020 - V ZB 6/20, juris Rn. 6 f.).
  • LG Karlsruhe, 05.04.2023 - 11 T 268/22

    Beschwerde gegen den Vorbescheid des Notars über die Vollziehung eines

    Die Pflicht, vollzugsreife Urkunden beim Grundbuchamt einzureichen, besteht auch dann, wenn ein Beteiligter die Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärungen mit beachtlichen Gründen bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2019 - V ZB 119/18, NJW 2020, 610 Rn. 16, 40; Beschluss vom 05.02.2020 - V ZB 6/20, juris Rn. 6 f.).
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